Neugierig? - Cool!
Hier findest du alle Infos zur neuen Jugendpforte Mutterstadt.

Elterninformation: Offener Treff



„Offener Treff“ bedeutet, das Jugendzentrum ist geöffnet und jede*r kann kommen und gehen wann er/sie möchte,
ohne sich an- oder abzumelden.
Die Besucher*innen können frei wählen, womit sie sich beschäftigen möchten.


Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Aufsicht in den Fällen des sog. „Offenen Treffs“ in Jugendzentren.
Der Träger (Gemeindeverwaltung Mutterstadt) und die Mitarbeiter*innen der Jugendpforte übernehmen somit keine Aufsichtspflicht für die Besucher*innen der Einrichtung.


Der offene Treff wird von uns begleitet, aber nicht betreut, d.h.
Ihr Kind nimmt freiwillig an diesem Angebot teil und kann deshalb jederzeit das Angebot und die Einrichtung verlassen.
In der Jugendpforte befindet sich zu den Öffnungszeiten jederzeit mindestens ein*e Mitarbeiter*in.
Zu beachten gilt, dass jede*r Besucher*in für das eigene Verhalten selbst verantwortlich ist.


Das Kommen und Gehen Ihrer Kinder wird von uns nicht kontrolliert.
Bringen Sie (die Eltern) Ihre Kinder zu offenen Angeboten, Kursen oder Veranstaltungen,
wird damit nicht automatisch die Aufsichtspflicht übertragen.
Während des Aufenthalts liegt die Aufsichtspflicht bei Ihnen (den Eltern).

Grundschulkinder werden von uns um 17:00 Uhr nach Hause geschickt.

Wir bitten Sie (die Eltern), mit Ihren Kindern zu klären, ob sie alleine nach Hause gehen dürfen oder ob sie von Ihnen abgeholt werden.


Es kann vorkommen, dass bei kurzfristigem Erkranken/ Ausfall einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters,
die Jugendpforte personell bedingt nicht geöffnet werden kann oder früher schließen muss.
In der Regel wird dann ein Aushang an der Eingangstür gemacht.


In der gesamten Einrichtung stellt das Personal der Jugendpforte sicher, dass vorhersehbare Gefahren vorausschauend erkannt und 

die zu Beaufsichtigten vor Schäden bewahrt werden.
Ihre Kinder werden vor möglichen Gefahren gewarnt und über das richtige Verhalten belehrt.
Beim Verstoß gegen unsere Anweisungen wird zunächst eine Ermahnung/ Verwarnung ausgesprochen.
Bei wiederholtem Verstoßen werden von uns Konsequenzen oder Strafen (z.B. Hausverbot) ausgesprochen.


Während der Öffnungszeiten stehen den Besucher*innen die Mitarbeiter*innen jederzeit als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.